Dorfentwicklung Lorup-Rastdorf-Vrees

Die Orte Lorup, Rastdorf und Vrees haben sich zusammengeschlossen, um einen nachhaltigen, langfristig  wirksamen Entwicklungsprozess zur Bewältigung zukünftiger Herausforderungen in Gang zu bringen.

digitale Padlet-Pinnwand zur Dorfentwicklung Lorup-Rastdorf-Vrees

Was ist Dorfentwicklung?

Der Dorfentwicklung in Niedersachsen liegt das Dorfentwicklungsprogramm des Landes zu Grunde. Nach der Aufnahme einer Dorfregion in das Dorfentwicklungsprogramm wird eine auf die speziellen Erfordernisse der Dorfregion abgestellte Dorfentwicklungsplanung durchgeführt. Dieser Planungsprozess dauert in der Regel mindestens 1½ Jahre. Nach Fertigstellung und Genehmigung des Dorfentwicklungsplanes beginnt eine z. Z. etwa 7 bis 8 Jahre dauernde Förderperiode, in der Fördermittel für die Dorfentwicklungs-Projekte beantragt werden können.

Aufgabe der Dorfentwicklung ist es, die Dorfregion in ihrer charakteristischen Vielfalt zu erhalten und zukunftsfähig zu entwickeln, neuen Herausforderungen anzupassen. Es geht darum landwirtschaftliche und/oder ortsbildprägende Bausubstanz zu erhalten, sie ggf. neuen bestandserhaltenden Nutzungen zuzuführen. Es geht darum die besondere Eigenart und Schönheit, die charakteristischen Merkmale und das spezielle Eigenleben der Dorfregion zu erkennen, zu fördern und zu bewahren.

Wie funktioniert Dorfentwicklung?

Eine umfassende Dorfentwicklungsplanung ist vor allem geprägt durch eine intensive Bürgerbeteiligung. Die vorgesehene umfangreiche Beteiligung und ein mit den Dorfbewohnern gestalteter Planungs- bzw. Entwicklungsprozess soll Veränderungen in Gang setzen, die die Dörfer und die Dorfregion zukunfts- und widerstandsfähig macht und ein Leben in der Dorfregion attraktiv macht.

Interessierten Bürger können sich für die Mitarbeit im Arbeitskreis der Dorfregion oder in Projektgruppen zu verschiedenen Themenbereichen melden.

Der Arbeitskreis trifft sich in 8 – 10 Arbeitskreissitzungen, zu der Gäste herzlich willkommen sind. Er wirkt intensiv bei der Planung mit, setzt sich mit den Bedürfnissen der Dorfgemeinschaft auseinandersetzt und begleitet die Dorfentwicklung über den gesamten Förderzeitraum und darüber hinaus.

Die Dorfentwicklungsplanung wird in Zusammenarbeit mit der IPW in Wallenhorst und Vertretern der Gemeinden Lorup, Rastdorf und Vrees erarbeitet. Nach Fertigstellung der Dorfentwicklungsplanung wird der Plan durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems Geschäftsstelle Meppen genehmigt und damit der Startschuss für die Förderung gegeben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können nach der derzeit gültigen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung“ (ZILE) neben der Dorfentwicklungsplanung selbst und der gestalterischen, städtebaulichen und landschaftspflegerischen Betreuung auch Projekte, wie:

- Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse und der Aufenthaltsqualität von Straßen, Wegen und dörflichen Plätzen
- Gestaltung dörflicher Freiflächen, Plätze und Ortsränder
- Umnutzung von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
- Erhaltung und Gestaltung von ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Gebäuden
- Anpassung von Gebäuden einschließlich Hofräumen und Nebengebäuden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens
- Umnutzung ortsbildprägender oder landschaftstypischer Gebäude
- Revitalisierung ungenutzter oder leerstehender , ortsbildprägender oder landschaftstypischer Bausubstanz
- die Schaffung, die Erhaltung, die Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen
- die Schaffung, die Erhaltung und den Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
u. weiteres

Kann ich von der Dorfentwicklung profitieren?

Jeder Bürger profitiert von der Dorfentwicklung! Zum einen lassen sich positive Veränderungen im öffentlichen Freiraum ablesen, die das Dorfbild, die Aufenthaltsqualität und die Funktionalität im Einzelnen verbessern. Zum anderen werden Maßnahmen und Veranstaltungen zur Verbesserung der Dorfgemeinschaft und der Integration von zugezogenen Bürgern durchgeführt oder die innerörtlichen Verkehrsverhältnisse verbessert.

Eigentümer von landwirtschaftlicher und/oder ehemals landwirtschaftlicher, ortsbildprägender Bausubstanz können darüber hinaus nicht rückzahlbare Fördermittel für Erhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen an der Außenhaut der Gebäude oder Umnutzung beantragen.

Link zur Richtlinie

Downloads der Förderrichtlinie und des Förderantrages sind über folgenden Link zu erhalten:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/entwicklung_des_landlichen_raums/zile_zuwendungen_zur_integrierten_landlichen_entwicklung/richtlinie-ueber-die-gewaehrung-vonzuwendungen-zur-integrierten-laendlichen-entwicklung-5104.html


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